Spanien - EuGH: Telefonica muss keine Filesharer-Kundendaten herausgeben
Nachrichten Spanien und Kanaren, für den 30. Januar 2008 - Spanien: Promusicae vs. Telefonica - Die Telefonica weigerte sich, Nutzerdaten an den Musik Rechteverwerter 'Promusicae' heraus zu geben und bekam nun vom Europäische Gerichtshof (EuGH) Recht. Die Entscheidung: Der Schutz persönlicher Daten steht über den Interessen von Musik- und Medienkonzernen.
Spanien, Madrid: Bereits im vergangenen Jahr hatte die spanische Musik spanische Musik Verwertergesellschaft Promusicae die Telefonica als ISP (Internet Service Provider) auf Herausgabe von Nutzerdaten veklagt. Im diesem Fall ging es um Kundendaten mutmaßlicher Filesharer, die das Kazaa-Netzwerk genutzt haben sollen, um illegal Musikstücke herunterzuladen, bzw. zu tauschen. Die erste Abfuhr erhielt Promusicae damals vom Gericht für Handelsrecht Nr. 5 in Madrid. Der Richter entschied bei Prozessende der Zivilklage, daß eine Vermutung, es würden Musikdateien illegal getauscht, nicht ausreichend wäre, Nutzerdaten von dem Internet Service Provider einzufordern. Nun bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieses Urteil…
Persönliche Daten, auch die von Nutzern von sogenannten Peer to Peer-Netzwerken genießen einen höheren Schutz als Konzerninteressen. Der EuGH stellte fest, dass zwar mehrere EU-Richtlinien den Schutz geistigen Eigentums und des Urheberrechts vorschreiben. Dies dürfe den Schutz personenbezogener Daten aber nicht einschränken. Laut EU-Recht könnten die Mitgliedstaaten eine Weitergabe solcher Daten für Zivilverfahren vorschreiben, sie müssten dies aber nicht tun.
Auszug aus dem Urteil des EuGH:
…gebieten es den Mitgliedstaaten nicht, in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts die Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen…
Das aktuelle Urteil ist jedoch keineswegs ein 'Freifahrtschein' für illegale Musik- und Video- und Softwaredownloads, den einzelnen EU-Mitgliedsländern ist es ausdrücklich erlaubt, die Gesetze gegen Raubkopierer zu verschärfen.
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Im Fall Promusicae weigerte sich die Telefonica die Nutzerdaten herauszugeben, weil das spanische Gesetz vorschreibt, daß ein Zugangsanbieter diese lediglich bei Strafverfahren oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur nationalen Verteidigung herausgeben muß.
INFO: Auf einen legalen Musik-Download kommen laut Schätzungen der Anbieter bis zu 20 illegale. Die Filmindustrie schätzt ihre Einnahmeverluste durch Raubkopien in Internet-Tauschbörsen auf über 190 Millionen Euro pro Jahr. M.Sch. für IslaCanaria.Net
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