Kanaren - Soviel Tabak und Alkohol dürfen Sie von den Kanarischen Inseln mitbringen
Nachrichten von IslaCanaria.Net für Spanien und die Kanaren, vom 12. Mai 2008 - Urlaub auf den Kanaren: Reisefreimengen für zollpflichtige Waren bei der Rückreise nach Deutschland beachten. Erlaubte Freimengen an Tabak und Alkohol weichen von der EU-Regelung ab.
Kanarische Inseln, Gran Canaria: Nun geht es auch in Deutschland mit riesigen Schritten auf den Sommer zu und viele Kälte-Flüchtlinge treten die Rückreise aus ihrem Winterdomizil auf den Kanaren in Richtung Deutschland an. Da stellt sich die Frage nach einem geeigneten Mitbringsel für die Freunde und Familienangehörigen. Wenn es denn nichts Kitschiges sein soll, wenn die Nachbarin, welche in der halbjährigen Abwesenheit auf die Pflanzen aufgepasst hat keine Aloe Vera-Produkte mag und die anderen Nachbarn, welche die Post gesammelt haben schon einen Kalender für das aktuelle Jahr besitzen, dann gibt es als Dankeschön für die kleinen Dienstleistungen oftmals Zigaretten oder Alkohol. Liegt ja auch nahe, bei den günstigen Preisen, doch hier ist Vorsicht geboten…
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Nicht jeder Urlauber der seine Ferien auf Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, La Gomera, oder El Hierro verbringt, weiss genau, wie viel Tabakwaren, oder Spirituosen man von den Kanaren in andere EU-Mitgliedsländer einführen darf.
Doch auf die Freimengen sollten die Rückkehrer auf jeden Fall achten, denn auf Grund ihres speziellen steuerrechtlichen Status, gelten für die Einreise aus den Kanaren andere Freimengen in Bezug auf Tabakwaren und alkoholische Getränke. Falls Ihre 'Reisemitbringsel' die nachstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Bei massiver Überschreitung der erlaubten Mengen droht gar eine Anzeige. Die unten angegebenen erlaubten Mengen beziehen sich auf eine Person.
Im Einzelnen dürfen in Bezug auf Tabakwaren:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren in EU-Länder eingeführt werden.
Bei alkoholischen Getränken sehen die Freimengen wie folgt aus:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr
- oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger
- oder 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 2 Liter nicht schäumende Weine.
Parfüms und Eau de Toilette sind in folgenden Mengen erlaubt:
- 50 g Parfüms und
0,25 Liter Eau de Toilette.
Doch nicht nur die Kanarischen Inseln bilden eine Ausnahme zum EU-Steuergebiet. Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern:
die britischen Kanalinseln
die Überseedépartements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana)
die Alandinseln
der Berg Athos in Griechenland.
Weitere Informationen zu den Reisefreigrenzen erhalten Sie unter nachstehenden (externen) Links:
Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft
Abweichungen z.B. wegen Geografischen Besonderheiten
Zoll- oder Steuerrechtliche Sondergebiete
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