Gran Canaria - Keine Anklage wegen versuchtem Mord für ‘Rache-Vater’ aus Arucas
Nachrichten Gran Canaria - 'Rache-Vater' aus Arucas erwartet vorerst keine
Anklage wegen versuchtem Mord. Der Mann, der den mutamßlichen Vergewaltiger seiner minderjährigen Tochter mit zwei Messerstichen verletzte, wird wegen gefährlicher Körperveletzung angeklagt.
Gran Canaria, Arucas / Las Palmas de Gran Canaria: Miguel Ángel A. der Mann, welcher am 11. September 2005 den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner minderjährigen Tochter stellte und mit zwei Messerstichen (1x in den Arm, 1x in die rechte Seite) verletzte (IslaCanaria.Net berichtete), muß nach derzeitigem Stand der Dinge nicht mit einer Anklage wegen versuchtem Mord rechnen. Der Anwalt des mutmaßlichen Kinderschänders und Vergewaltigers hatte in der Vergangenheit den Antrag eingebracht, den 'Rache-Vater' aus Arucas nicht wegen Körperverletzung, sondern wegen versuchten Mordes vor Gericht zu stellen. Juan José Suárez, seines Zeichens zuständiger Richter im Fall, wies den Antrag jedoch vorläufig ab…
Sollte nicht mindestens ein vereidigter, medizinischer Gutachter bescheinigen, daß die Verletzungen welche Miguel Ángel A. dem mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Tochter damals beigebracht hatte lebensbedrohlich gewesen waren, bleibt es bei der Anklage wegen Körperverletzung.
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Der Angeklagte Vater aus Arucas hatte im September 2005 den mutamßlichen Vergewaltiger seiner minderjährigen Tochter ausfindig gemacht und diesen mit zwei Messerstichen verletzt. Danach brachte er den Mann aufs Polizeirevier - Der Mann gestand die mehrfache Vergewaltigung des Mädchens, erstattete jedoch später Anzeige gegen den Vater seines Opfers.
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